1.1. Bettina Kueschnig, BSc ist freiberufliche Hebamme (Kassenhebamme) mit Sitz in A-8010 Graz und ist in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums eingetragen.
1.2. Die gegenständlichen AGB sind Bestandteil des Behandlungsvertrages zwischen Bettina Kueschnig, BSc (im Weiteren als "Hebamme" bezeichnet) und der Schwangeren/Wöchnerin (im Weiteren als "Klientin" bezeichnet).
2.1. Der detaillierte Leistungsinhalt ist im dem zwischen der Klientin und der Hebamme abgeschlossenen Behandlungsvertrag vereinbart. Die Hebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung in den häufigsten Fällen am Wohnsitz der Klientin erfolgt. Hausgeburten werden nicht angeboten.
2.3. Der Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Klientin kommt mit Unterzeichnung beider Vertragsparteien sowie Leistungsannahme durch die Klientin bzw. Leistungserbringung durch die Hebamme rechtsgültig zustande.
2.4. Die Hebamme ist berechtigt, den Abschluss eines Behandlungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Klientin nicht erwartet werden kann.
2.5. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen, jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom Behandlungsvertrag zurückzutreten.
2.6. Die Hebamme darf die vertragliche Beziehung zur Kundin jedenfalls einseitig ohne Angaben von Gründen beenden bzw. vom Behandlungsvertrag zurücktreten. Dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz-und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Hebamme nicht verpflichtet ist, die Kundin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.
2.7. Die Hebamme ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese oder Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.
2.8. Jedenfalls bleibt der Kostenanspruch der Hebamme, für die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen erhalten. Alle bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen der Hebamme sind, sofern sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden, von der Klientin zu bezahlen.
Der Leistungsinhalt des Behandlungsvertrages ergibt sich aus dem zwischen der Hebamme und der Klientin vereinbarten Leistungspaket.
4.1. Die Klientin ist verpflichtet, der Hebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus Sicht der Hebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin und/bzw. des Neugeborenen notwendig sind. Die Hebamme muss alle für Ihre Tätigkeiten wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen, allem voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigungen. Die Klientin hat der Hebamme im Rahmen der Erstanamnese und allen weiteren Anamnesen alle nötigen Informationen zu erteilen.
4.2. Die Klientin ist verpflichtet, der Hebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder ihren Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen. Hinsichtlich der anvertrauten Daten und Tatsachen ist die Hebamme gemäß § 7 HebG zur Verschwiegenheit verpflichtet.
4.3. Die Kontaktaufnahme nach der Geburt zur geplanten Wochenbettbetreuung erfolgt über SMS oder einen Anruf. Es wird vereinbart, dass sich die werdenden Eltern auf dem Weg zum Entbindungsspital per SMS bei der Hebamme melden.
4.4. Bei Verhinderung der Hebamme versucht diese eine Vertretungshebamme zu organisieren, ist dies nicht möglich, ist in dringenden Fällen eine (Kinder-)Klinik aufzusuchen.
5.1. Das Telefon der Hebamme für allgemeine Anfragen oder Beratungen ist grundsätzlich werktags von 7.00 Uhr bis 21. 00 Uhr in Betrieb. Bei Nicht-Erreichen meldet sich die Hebamme innerhalb der nächsten 12 Stunden zurück.
5.2. Außerhalb der Telefonzeiten kann eine Nachricht hinterlassen werden. In dringenden Fällen ist eine (Kinder-)Klinik aufzusuchen.
6.1. Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine einzuhalten sind.
6.2. Der Klientin steht es frei, Termine ohne Angabe von Gründen bis zu 24 h im Vorhinein abzusagen. In diesem Fall wird eine Stornierungsgebühr von 50 % der Kosten pro ausgefallenen Besuch verrechnet.
6.3. Erfolgt die Absage zu einem späteren Zeitpunkt, wird der volle Betrag der vereinbarten Leistung verrechnet, welcher nicht von der Krankenkasse rückerstattet wird.
6.4. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Sollte die Hebamme einen Termin kurzfristig berufsbedingt absagen müssen, wird zeitnah ein neuer Termin vereinbart oder versucht, eine Vertretungshebamme für den vereinbarten Termin zu organisieren.
7.1. Die Hebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt diesen AGB sowie dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht.
7.2. Bei der Verhinderung der Hebamme für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich die Hebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.
7.3. Die Bekanntgabe von Urlaubszeiten und der Vertretungshebamme kann auch kurzfristig erfolgrn.
7.4. Im Falle von Krankheit oder langfristige Abwesenheit hat die Hebamme der Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekannt werden bzw. bei geplanter Abwesenheit spätestens eine Woche vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen.
Im Rahmen der Berufsausübung ist die Hebamme haftpflichtversichert. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen, sofern diese Berufsgruppe(n) hinzugezogen wird/werden. In diesem Fall entsteht ein selbstständiges Vertragsverhältnis.
10.1. Die von der Hebamme erbrachten Leistungen werden gesondert im Behandlungsvertrag vereinbart und an die Kundin. bzw. an die zuständige Gesundheitskasse in Rechnung gestellt, wobei die Honorarforderung der Hebamme mit Erbringung der vereinbarten Einzelleistung rechtswirksam entsteht. Die Hebamme rechnet direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab, außer es handelt sich um Privatleistungen.
10.2. Über die Leistungen von Zusatz- oder Privatversicherungen hat sich die Klientin rechtzeitig selbst zu informieren und diese selbst abzuwickeln.
10.3. Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Hebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Hebamme eine Vergütung gemäß Punkt 6 dieser AGB. Die Kosten der Leistungen der Hebamme sind auf der Homepage https://www.mithandundherz.at abrufbar. Diese verstehen sich als Gesamtbeträge, Hebammen sind unecht umsatzsteuerbefreit.
11.1. Die Zahlungsbedingungen können grundsätzlich individuell vereinbart werden. Ohne gesonderte Vereinbarung über die Zahlungsbedingungen wird eine Gesamtrechnung über Privatleistungen nach Erbringung der jeweiligen Privatleistung gestellt.
11.2. Die Rechnungslegung erfolgt digital und wird mittels verschlüsseltem Mail durchgeführt. Diese Rechnung kann dann von der Klientin gemeinsam mit der Überweisungs- bzw. Einzahlungsbestätigung bei einer eventuell vorhandenen Zusatzversicherung eingereicht werden.
12.1. Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet die Klientin der Hebamme Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4 %.
12.2. Die Hebamme ist darüber hinaus berechtigt für jede Mahnung an die Klientin Mahnspesen in der Höhe von € 10 für den administrativen Aufwand in Rechnung zu stellen.
13.1. Die Hebamme unterliegt auf Grund des HebG der Schweigepflicht und behandelt die gesundheits- und personenbezogenen Daten der Klientin vertraulich.
13.2. Die Daten der Klientin werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung verarbeitet und gespeichert.
13.3. Die elektronische Kommunikation (per SMS, E-Mail oder „Signal“) kann Sicherheitslücken aufweisen und bedarf daher der Einwilligung der Klientin, da ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist. Kommunikation über den Facebook-Messenger oder WhatsApp ist aus Datenschutzgründen nicht vorgesehen.
13.4. Im Falle einer Hinzuziehung ärztlicher Hilfe stellt die Hebamme der weiter- oder mitbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiter- oder Mitbehandlung der Klientin und des Kindes/der Kinder erforderlich sind. Dasselbe gilt für den Fall einer weiter- oder mitbehandelnden Hebamme.
13.5. Die Klientin stimmt mit der Unterzeichnung des Behandlungsvertrages zu, dass die Hebamme ihre persönlichen Daten verarbeitet und speichert. Mit der Unterzeichnung des Behandlungsvertrages ist die ausdrückliche Zustimmung der Klientin zur Verwendung der personenbezogenen Daten für oben genannte Zwecke gegeben.
13.6. Auf Antrag kann jederzeit Auskunft über diese gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt werden.
13.7. Diese Einwilligung kann jederzeit bei der Hebamme einerseits unter der Emailadresse hebamme@mithandundherz.at (Hebamme Bettina Kueschnig, BSc) widerrufen werden.
3.8. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht der Klientin eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu (Österreichische Datenschutzbehörde).
Für allfällige Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz 8010 vereinbart.